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Wozu
Menschenrechtsbildung ?
„...da
ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von
größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung
dieser Verpflichtung ist..
...damit
jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung
stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch
Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und
Freiheiten zu fördern..“
(Präambel
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember
1948)
Wem
nützen die Menschenrechte etwas, wenn sie keiner kennt,
geschweige denn versteht ?
Seit
Herbst 2006 bietet die amnesty Gruppe Dresden, in Kooperation mit der
Dresdner Hochschulgruppe Menschenrechtsbildung in Schulen an.
Das
Angebot richtet sich vorwiegend an die Klassenstufen 9- 12 an
Mittelschulen und Gymnasien und kann folgende Themengebiete
beinhalten:
Für
die Klassenstufe 4 an Grundschulen sowie die Klassenstufen 5/6 an
Mittelschulen und Gymnasien bieten wie außerdem
Unterrichtseinheiten zum Thema „Kinderrechte“ an.
Die
Themen können als einzelne Module in einer oder besser zwei
Unterrichtsstunden behandelt werden. Auch eine Kombination ist
möglich, zum Beispiel als Angebot an Projekttagen oder ähnlichen
Veranstaltungen. Besonders eignet sich unser Angebot, nach unserer
Einschätzung, für die Fächer Ethik, Geschichte und
Gemeinschaftskunde.
Wir
würden uns freuen, wenn unser Angebot Ihr Interesse weckt und
Sie uns für ein Vorbereitungsgespräch mit dem zuständigen
Lehrpersonal an Ihrer Schule einladen.
Bei
Interesse wenden Sie sich bitte an uns über
amnesty-mrbildung(at)web.de
(Sonja Deppisch, Kristin
Haußner, Lisa Katarina Bogerts)
„Die
Menschenrechte werden nicht nur durch staatliches Handeln
verwirklicht, sondern maßgeblich
durch
die Haltung und das Engagement jedes Einzelnen. Hierzu muss die
Schule durch eine
entsprechende
Persönlichkeitsbildung einen maßgeblichen Beitrag leisten.
Menschenrechtserziehung gehört zum Kernbereich des Bildungs-
und Erziehungsauftrages von Schule und ist in allen
Landesverfassungen
und Schulgesetzen als oberstes Bildungsziel festgelegt. Sie erfasst
alle Felder
schulischen
Handelns.“
(Auszug
aus der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der
Menschenrechtserziehung an der Schule 04.12.1980 i.d.F. 14.12.2000)
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