amnesty international Dresden
 

Wozu Menschenrechtsbildung ?



...da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist..

...damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern..“

(Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948)




Wem nützen die Menschenrechte etwas, wenn sie keiner kennt, geschweige denn versteht ?


Seit Herbst 2006 bietet die amnesty Gruppe Dresden, in Kooperation mit der Dresdner Hochschulgruppe Menschenrechtsbildung in Schulen an.

Das Angebot richtet sich vorwiegend an die Klassenstufen 9- 12 an Mittelschulen und Gymnasien und kann folgende Themengebiete beinhalten:


  • Menschenrechte allgemein

  • Asyl

  • Folter

  • Todesstrafe

  • gewaltlose politische Gefangene

  • Menschenrechte im Krieg/ Terrorismus


Für die Klassenstufe 4 an Grundschulen sowie die Klassenstufen 5/6 an Mittelschulen und Gymnasien bieten wie außerdem Unterrichtseinheiten zum Thema „Kinderrechte“ an.



Die Themen können als einzelne Module in einer oder besser zwei Unterrichtsstunden behandelt werden. Auch eine Kombination ist möglich, zum Beispiel als Angebot an Projekttagen oder ähnlichen Veranstaltungen. Besonders eignet sich unser Angebot, nach unserer Einschätzung, für die Fächer Ethik, Geschichte und Gemeinschaftskunde.


Wir würden uns freuen, wenn unser Angebot Ihr Interesse weckt und Sie uns für ein Vorbereitungsgespräch mit dem zuständigen Lehrpersonal an Ihrer Schule einladen.



Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns über


amnesty-mrbildung(at)web.de (Sonja Deppisch, Kristin Haußner, Lisa Katarina Bogerts)




Die Menschenrechte werden nicht nur durch staatliches Handeln verwirklicht, sondern maßgeblich

durch die Haltung und das Engagement jedes Einzelnen. Hierzu muss die Schule durch eine

entsprechende Persönlichkeitsbildung einen maßgeblichen Beitrag leisten. Menschenrechtserziehung gehört zum Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Schule und ist in allen

Landesverfassungen und Schulgesetzen als oberstes Bildungsziel festgelegt. Sie erfasst alle Felder

schulischen Handelns.“




(Auszug aus der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung an der Schule 04.12.1980 i.d.F. 14.12.2000)

 
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